top of page

AGB

 

Geltung

Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotogra-fin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots durch den/ie Kunden/in, spätestens mit Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung gelten sie als vereinbart. Der/ie Kunde/in kann Widerspruch schriftlich binnen drei Werktagen erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur im Falle der Anerkennung gültig. 

 

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen, sofern keine anderslauten-den Vereinbarungen getroffen werden. 

​

Aufträge

Erstellte Kostenvoranschläge sind verbindlich. Leistungen Dritter, die zur Durchführung eines Projektes eingekauft werden müssen, können im Namen und mit Vollmacht des/r Kunden/in beauftragt werden. Sollte keine andere Abrede getroffen werden, werden die Fotos nach Abschluss der Arbeiten durch die Fotografin ausgewählt und dem/r Kunden/in vorgelegt. Gehen in einem Zeitraum von zwei Wochen keine schriftlichen Mängelrügen ein, gelten die Aufnahmen als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen und zugegangen.

​

Überlassenes Bildmaterial 

Die AGB gelten für jegliches überlassenes Bildmaterial egal in welcher Form. Der/ie Kunde/in erkennt an, dass es sich bei dem überlassenen Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke iSd. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Gibt der/ie Kunde/in Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen in Auftrag werden diese als eigenständige Leistung gewertet und separat zu vergüten. Das Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch im Falle einer Schadensersatzleistung.

​

Nutzungsrechte

Der/ie Kunde/in erwirbt grundsätzlich ein Nutzungsrecht zur Verwendung. Jegliche Veränderung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch, darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotogra-fiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden. Der/ie Kunde/in hat keine Berechtigung zur Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Kennzeichnung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Nutzungs-rechte werden nur bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Fotografin eingeräumt. Zur Über-tragung des Bildmaterials nutzt die Fotografin den Dienst https://wetransfer.com.

​

Haftung

Die Fotografin haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinausgehend obliegt dem/r Kunden/in. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials trägt der/ie Kunde/in die Verantwor-tung für die sachgemäße Verwendung.

 

Honorare

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Etwaige durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modell-honorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des/r Kunden/in, gemäß vorheriger Vereinbarung. Der Honoraranspruch ist nach Abschluss der Leistung fällig. 

​

Vertragsstrafe, Schadensersatz

Für unberechtigte Nutzung ohne Zustimmung behält sich die Fotografin Schadensersatzansprüche vor. Gleiches gilt bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhe-bervermerk. 

​

Allgemeines

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, als vereinbart. Etwaige Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Sinn entsprechende, wirksame Be-stimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.

bottom of page